Amtsgericht Geilenkirchen, 2003-11-17, 7 UR 6/02

7 UR 6/02Gericht erster Instanz17.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geilenkirchen — 7 UR 6/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-17

Aktenzeichen: 7 UR 6/02

ECLI: ECLI:DE:AGGK:2003:1117.7UR6.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Normen: WEG § 24; WEG § 25

Tenor

Die in der Eigentümerversammlung am 30.09.2002 gefassten Beschlüsse werden fürunwirksam erklärt.

Der Beschluß der Eigentümerversammlung vom 21.10.2002 zu Tagesordnungspunkt (Neubestellunq des Verwalters) wird für ungültig erklärt.

Es wird festgestellt, daß die Eigentümerversammlung vom 21.10.2002 keinen Verwalter bestellt hat.

Die Antragsgegner haben als Gesamtschuldner die Gerichtskosten zu, tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt:

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