2 C 65/97•Amtsgericht Geilenkirchen, 1998-10-29, 2 C 65/97
Amtsgericht Geilenkirchen, 1998-10-29, 2 C 65/97
2 C 65/97Gericht erster Instanz29.10.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 2 C 65/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-29
Aktenzeichen: 2 C 65/97
ECLI: ECLI:DE:AGGK:1998:1029.2C65.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 2 C
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 970,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1.3.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 37 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.
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