Amtsgericht Geldern, 2023-05-15, 5 Ds 597/22

5 Ds 597/22Gericht erster Instanz15.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 5 Ds 597/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-15

Aktenzeichen: 5 Ds 597/22

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2023:0515.5DS597.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

hat das Amtsgericht Geldern aufgrund der Hauptverhandlung vom 15.05.2023, an der teilgenommen haben:

Richter/in am Amtsgericht …………..

als Richter/in

Referendar ……………..

als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft Kleve

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ………….. als Verteidiger/in der Angeklagten ……………

Justizbeschäftigte ………..

als Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der/Die Angeklagte …………wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt.

Im Übrigen wird der/die Angeklagte freigesprochen.

Der/die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen; mit Ausnahme der Kosten und notwendigen Auslagen der/die Angeklagte, die durch den Freispruch bedingt sind; diese trägt die Landeskasse.

Ein Betrag in Höhe von 400,00 Euro unterliegt der Einziehung von Wertersatz.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 73, 73 c StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.