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12 F 364/10•Amtsgericht Geldern, 2021-07-09, 12 F 364/10
12 F 364/10Gericht erster Instanz09.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 12 F 364/10
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2021:0709.12F364.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
hat das Amtsgericht Geldern
am 09.07.2010
durch den/die Richter/in
beschlossen:
das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitsfürsorge
und das Recht Hilfen zur Erziehung zu beantragen wird der Kindesmutter
für das Kind ………………….. vorläufig entzogen
und auf das Stadtjugendamt …………. als Pfleger
übertragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden
nicht erstattet.
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