Amtsgericht Geldern, 2020-11-18, 4 C 193/20

4 C 193/20Gericht erster Instanz18.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 4 C 193/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-18

Aktenzeichen: 4 C 193/20

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2020:1118.4C193.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2020 sowie 10,00 Euro an außergerichtlichen Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

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