Amtsgericht Geldern, 2020-07-27, 35 C 1/19

35 C 1/19Gericht erster Instanz27.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 35 C 1/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-27

Aktenzeichen: 35 C 1/19

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2020:0727.35C1.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 727,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2017 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den diesem aus dem Unfallgeschehen vom 24.06.2016 gegen 14:40 Uhr an der Kreuzung …………… in ………….. aufgrund der Inanspruchnahme der bei der …………….. bestehenden Vollkaskoversicherung entstandene Prämienverluste von 50 % auszugleichen.

  3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 41 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 59 %

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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