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26 VI 212/20•Amtsgericht Geldern, 2020-03-25, 26 VI 212/20
26 VI 212/20Gericht erster Instanz25.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-25
Aktenzeichen: 26 VI 212/20
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2020:0325.26VI212.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragsteller …………………. und ………………….. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
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