17 C 269/16•Amtsgericht Geldern, 2017-08-01, 17 C 269/16
Amtsgericht Geldern, 2017-08-01, 17 C 269/16
17 C 269/16Gericht erster Instanz01.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 17 C 269/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-01
Aktenzeichen: 17 C 269/16
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2017:0801.17C269.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17 C
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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