Amtsgericht Geldern, 2017-08-01, 17 C 269/16

17 C 269/16Gericht erster Instanz01.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 17 C 269/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-01

Aktenzeichen: 17 C 269/16

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2017:0801.17C269.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17 C

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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