Amtsgericht Geldern, 2016-10-07, 17 C 55/16

17 C 55/16Gericht erster Instanz07.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 17 C 55/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-07

Aktenzeichen: 17 C 55/16

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2016:1007.17C55.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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