Amtsgericht Geldern, 2013-07-22, 3 C 27/13

3 C 27/13Gericht erster Instanz22.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 3 C 27/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-22

Aktenzeichen: 3 C 27/13

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2013:0722.3C27.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Normen: §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG; § 1 PflVersG, § 115 Abs. 1 VVG; § 249 ff. BGB

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 456,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2012 zu zahlen.
  2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 200,00 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2012 zu zahlen.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu zwei Dritteln und die Beklagten als Gesamtschuldner zu einem Drittel.
  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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