26 VI 675/12•Amtsgericht Geldern, 2013-03-12, 26 VI 675/12
Amtsgericht Geldern, 2013-03-12, 26 VI 675/12
26 VI 675/12Gericht erster Instanz12.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 26 VI 675/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 26 VI 675/12
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2013:0312.26VI675.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Nachlassabteilung
Normen: §§ 81 Abs. 1 S. 1, 353 Abs. 1 S. 1 FamFG
Tenor
Der Erbschein des Amtsgerichts Geldern vom 08.01.2013 wird eingezogen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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