9 K 33/12•Amtsgericht Geldern, 2013-01-29, 9 K 33/12
Amtsgericht Geldern, 2013-01-29, 9 K 33/12
9 K 33/12Gericht erster Instanz29.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 9 K 33/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-29
Aktenzeichen: 9 K 33/12
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2013:0129.9K33.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zwangsversteigerungsabteilung
Normen: §§ 81, 82 ZVG
Tenor
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von
100.000,00 EUR (i. B. Hundertausend und 0/100 Euro)
Unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
- Es bleiben folgende im Grundbuch eingetragene Rechte bestehen:
III/4 10.430,35 EUR Hypothek für die … Bank
III/5 2.300,81 EUR Hypothek für die … Bank
II/3 Ölfernleitungsrecht xxx
II/5 Gasleitungsrecht xxx
- Der durch Zahlung zu berücksichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der
geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 €) ist von heute an mit 4 %
zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu
zahlen.
- Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
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