Amtsgericht Geldern, 2009-10-02, 3 C 39/09

3 C 39/09Gericht erster Instanz02.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 3 C 39/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-02

Aktenzeichen: 3 C 39/09

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2009:1002.3C39.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

    1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 366,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 136,97 € seit dem 09.03.2008, aus 190,39 Euro seit dem 07.04.2008 und aus 38,70 € seit dem 10.05.2008 sowie 13,50 € Mahnkosten, 70,20 € außergerichtliche Anwaltskosten und Auskunftskosten in Höhe von 1,30 € zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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