3 C 287/07•Amtsgericht Geldern, 2008-09-30, 3 C 287/07
Amtsgericht Geldern, 2008-09-30, 3 C 287/07
3 C 287/07Gericht erster Instanz30.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 3 C 287/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-30
Aktenzeichen: 3 C 287/07
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2008:0930.3C287.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
In dem Rechtsstreit
des Herrn X
Kläger
vertreten durch den Prozessbevollmächtigten
gegen
die Aktionsgemeinschaft Y
Beklagte
vertreten durch den Prozessbevollmächtigten
hat das Amtsgericht Z
auf die mündliche Verhandlung vom 26.08.2008
durch den Richter am Amtsgericht A
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.