Amtsgericht Geldern, 2008-09-30, 3 C 287/07

3 C 287/07Gericht erster Instanz30.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 3 C 287/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-30

Aktenzeichen: 3 C 287/07

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2008:0930.3C287.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn X

Kläger

vertreten durch den Prozessbevollmächtigten

gegen

die Aktionsgemeinschaft Y

Beklagte

vertreten durch den Prozessbevollmächtigten

hat das Amtsgericht Z

auf die mündliche Verhandlung vom 26.08.2008

durch den Richter am Amtsgericht A

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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