4 C 373/00•Amtsgericht Geldern, 2001-09-07, 4 C 373/00
Amtsgericht Geldern, 2001-09-07, 4 C 373/00
4 C 373/00Gericht erster Instanz07.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 4 C 373/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-07
Aktenzeichen: 4 C 373/00
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2001:0907.4C373.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 2.500,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheit darf auch durch die Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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