20 F 371/11•Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2013-04-25, 20 F 371/11
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2013-04-25, 20 F 371/11
20 F 371/11Gericht erster Instanz25.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 20 F 371/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-25
Aktenzeichen: 20 F 371/11
ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2013:0425.20F371.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 1666
Tenor
In Abänderung des Urteils Nr. 5812/2006, Gerichtshof Oradea, Kreis Bihor, Rumänien, Az. 9518/2005, wird den Kindeseltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge sowie das Recht zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 SGB VIII entzogen und das Jugendamt der Stadt A. als Pfleger bestellt.
Im Übrigen wird dem Kindesvater das Sorgerecht entzogen und der Kindesmutter übertragen.
Es werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
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