27 C 231/11•Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2012-10-02, 27 C 231/11
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2012-10-02, 27 C 231/11
27 C 231/11Gericht erster Instanz02.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 27 C 231/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-02
Aktenzeichen: 27 C 231/11
ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2012:1002.27C231.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Normen: §§ 7, 17, 18 StVG, 115 VVG
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.254,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.08.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 198,24 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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