27 C 250/05•Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2006-05-04, 27 C 250/05
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2006-05-04, 27 C 250/05
27 C 250/05Gericht erster Instanz04.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 27 C 250/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: 27 C 250/05
ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2006:0504.27C250.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 27
Normen: §§ 823 I, 253, 280 BGB
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750,- Euro zu zahlen.
II.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 73 % und die Beklagte zu 27 %.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuweisen, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.
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