Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2006-05-04, 27 C 250/05

27 C 250/05Gericht erster Instanz04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 27 C 250/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: 27 C 250/05

ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2006:0504.27C250.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 27

Normen: §§ 823 I, 253, 280 BGB

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750,- Euro zu zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 73 % und die Beklagte zu 27 %.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuweisen, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

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