5 C 432/04•Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2004-10-19, 5 C 432/04
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2004-10-19, 5 C 432/04
5 C 432/04Gericht erster Instanz19.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 5 C 432/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-19
Aktenzeichen: 5 C 432/04
ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2004:1019.5C432.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: 7 StVG, 249 ff BGB
Tenor
hat das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
aufgrund der mündlichen Verhandlung 28.09.2004
durch den Richter am Amtsgericht B.
für R e c h t erkannt.
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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