Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2003-04-24, 23 C 46/03

23 C 46/03Gericht erster Instanz24.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 23 C 46/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-24

Aktenzeichen: 23 C 46/03

ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2003:0424.23C46.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 23

Normen: 823, 253 BGB

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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