23 C 46/03•Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2003-04-24, 23 C 46/03
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2003-04-24, 23 C 46/03
23 C 46/03Gericht erster Instanz24.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 23 C 46/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-24
Aktenzeichen: 23 C 46/03
ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2003:0424.23C46.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 23
Normen: 823, 253 BGB
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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