Amtsgericht Gelsenkirchen, 2020-12-16, 206 C 98/19

206 C 98/19Gericht erster Instanz16.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 206 C 98/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-16

Aktenzeichen: 206 C 98/19

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2020:1216.206C98.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 206

Normen: § 558 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettokaltmiete für ihre Wohnung in der I-Straße …, … H, ab dem 01.11.2018 von bisher monatlich 490,36 € um 27,80 € auf monatlich 518,16 € zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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