Amtsgericht Gelsenkirchen, 2020-11-18, 405 C 360/20

405 C 360/20Gericht erster Instanz18.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 405 C 360/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-18

Aktenzeichen: 405 C 360/20

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2020:1118.405C360.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 405

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 250 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 500 €.

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