210 C 398/16•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2016-11-29, 210 C 398/16
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2016-11-29, 210 C 398/16
210 C 398/16Gericht erster Instanz29.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 398/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-29
Aktenzeichen: 210 C 398/16
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2016:1129.210C398.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 210
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
-
Die Klägerin darf die Kostenvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.620,00 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.