Amtsgericht Gelsenkirchen, 2016-11-29, 210 C 398/16

210 C 398/16Gericht erster Instanz29.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 398/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-29

Aktenzeichen: 210 C 398/16

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2016:1129.210C398.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 210

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Klägerin darf die Kostenvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.620,00 Euro.

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