Amtsgericht Gelsenkirchen, 2014-03-10, 204 C 166/13

204 C 166/13Gericht erster Instanz10.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 204 C 166/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-10

Aktenzeichen: 204 C 166/13

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2014:0310.204C166.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 204

Normen: §§ 7, 18 StVG, 823 Abs. 1, 249 BGB

Tenor

1.)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1940,62 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr seit dem 6.11.2013, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 192,90 € zu zahlen.

2.)Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.)Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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