202 C 38/13•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-08-12, 202 C 38/13
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-08-12, 202 C 38/13
202 C 38/13Gericht erster Instanz12.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 202 C 38/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-12
Aktenzeichen: 202 C 38/13
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:0812.202C38.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 202
Normen: §§ 611, 614, 320 BGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.497,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.2013 sowie 161,05 € Inkassokosten und 1,30 € Auskunftskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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