210 C 147/13•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-08-05, 210 C 147/13
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-08-05, 210 C 147/13
210 C 147/13Gericht erster Instanz05.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 147/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-05
Aktenzeichen: 210 C 147/13
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:0805.210C147.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 210
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Schlüssel zum Schloss in der Hauseingangstüre Str. … Zug um Zug gegen Erstattung der durch Rechnung nachzuweisenden Kosten auszuhändigen.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 500,00 Euro.
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