Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-08-05, 210 C 147/13

210 C 147/13Gericht erster Instanz05.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 147/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-05

Aktenzeichen: 210 C 147/13

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:0805.210C147.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 210

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Schlüssel zum Schloss in der Hauseingangstüre Str. … Zug um Zug gegen Erstattung der durch Rechnung nachzuweisenden Kosten auszuhändigen.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 500,00 Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.