Amtsgericht Gelsenkirchen, 2002-01-08, 36a C 443/01

36a C 443/01Gericht erster Instanz08.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 36a C 443/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-08

Aktenzeichen: 36a C 443/01

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2002:0108.36A.C443.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 36a

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 255,65 EUR (500,00 DM) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2001 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechts-anwälten ... und ... von der Verbindlichkeit dem Vertrag vom 13.02.2001 in Höhe von 69,67 EUR (136,26 DM) freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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