Amtsgericht Euskirchen, 2024-07-01, 102 C 142/23

102 C 142/23Gericht erster Instanz01.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 102 C 142/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-01

Aktenzeichen: 102 C 142/23

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2024:0701.102C142.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 102

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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