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102 C 142/23•Amtsgericht Euskirchen, 2024-07-01, 102 C 142/23
102 C 142/23Gericht erster Instanz01.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-01
Aktenzeichen: 102 C 142/23
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2024:0701.102C142.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 102
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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