Amtsgericht Euskirchen, 2023-02-24, 102 C 100/22

102 C 100/22Gericht erster Instanz24.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 102 C 100/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-24

Aktenzeichen: 102 C 100/22

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2023:0224.102C100.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 102

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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