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102 C 100/22•Amtsgericht Euskirchen, 2023-02-24, 102 C 100/22
102 C 100/22Gericht erster Instanz24.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 102 C 100/22
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2023:0224.102C100.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 102
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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