Amtsgericht Euskirchen, 2023-01-31, 104 C 197/22

104 C 197/22Gericht erster Instanz31.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 104 C 197/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-31

Aktenzeichen: 104 C 197/22

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2023:0131.104C197.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 104

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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