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11 M 2512/21•Amtsgericht Euskirchen, 2022-02-07, 11 M 2512/21
11 M 2512/21Gericht erster Instanz07.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-07
Aktenzeichen: 11 M 2512/21
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2022:0207.11M2512.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 11
Die Erinnerung der Bezirksrevisorin vom 00.00.0000 gegen die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers F. vom 00.00.0000 in der Sonderakte DR N01 wird zurückgewiesen.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und der unterschiedlichen Handhabung im Landgerichtsbezirk wird die Beschwerde zugelassen.
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