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27 C 146/20•Amtsgericht Euskirchen, 2022-01-11, 27 C 146/20
27 C 146/20Gericht erster Instanz11.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-11
Aktenzeichen: 27 C 146/20
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2022:0111.27C146.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 27
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit leisten in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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