Amtsgericht Euskirchen, 2022-01-11, 27 C 146/20

27 C 146/20Gericht erster Instanz11.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 27 C 146/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-11

Aktenzeichen: 27 C 146/20

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2022:0111.27C146.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 27

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit leisten in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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