Amtsgericht Euskirchen, 2021-11-29, 29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)

29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)Gericht erster Instanz29.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 29 Ls 70/21 (400 Js 683/21) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-29

Aktenzeichen: 29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2021:1129.29LS70.21.400JS68.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 29

Tenor

I. Der Angeklagte ist schuldig des Diebstahls in besonders schwerem Fallin Tateinheit mit Sachbeschädigung in zwei Fällen.

II. Er wird verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und drei Monaten .

III. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Strafvorschriften:

§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 6, 303 Abs. 1, 303c, 22, 23 52, 53 StGB

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