Amtsgericht Euskirchen, 2021-11-09, 14 F 39/20

14 F 39/20Gericht erster Instanz09.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 14 F 39/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-09

Aktenzeichen: 14 F 39/20

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2021:1109.14F39.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 14

Tenor

Auf die Erinnerung vom 07.04.2021 werden die der Rechtsanwaltskanzlei L und T aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 896,80 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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