projekte
14 F 37/20•Amtsgericht Euskirchen, 2021-11-09, 14 F 37/20
14 F 37/20Gericht erster Instanz09.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-09
Aktenzeichen: 14 F 37/20
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2021:1109.14F37.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 14
Auf die Erinnerung vom 07.04.2021 werden die der Rechtsanwaltskanzlei L und T aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 561,80 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.