Amtsgericht Euskirchen, 2021-05-31, 13 C 158/21

13 C 158/21Gericht erster Instanz31.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 13 C 158/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-31

Aktenzeichen: 13 C 158/21

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2021:0531.13C158.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 13

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.