Amtsgericht Euskirchen, 2020-10-27, 27 C 258/19

27 C 258/19Gericht erster Instanz27.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 27 C 258/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-27

Aktenzeichen: 27 C 258/19

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2020:1027.27C258.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 27

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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