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9 Cs 53/20•Amtsgericht Euskirchen, 2020-09-11, 9 Cs 53/20
9 Cs 53/20Gericht erster Instanz11.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-11
Aktenzeichen: 9 Cs 53/20
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2020:0911.9CS53.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 9
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse
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