Amtsgericht Euskirchen, 2020-08-17, 14 F 84/20

14 F 84/20Gericht erster Instanz17.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 14 F 84/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-17

Aktenzeichen: 14 F 84/20

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2020:0817.14F84.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 14

Tenor

Der Antrag vom 09.06.2020 wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 09.06.2020 wird zurückgewiesen.

Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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