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13 C 90/19•Amtsgericht Euskirchen, 2020-06-10, 13 C 90/19
13 C 90/19Gericht erster Instanz10.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-10
Aktenzeichen: 13 C 90/19
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2020:0610.13C90.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 13
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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