3 VI 155/19•Amtsgericht Euskirchen, 2019-10-08, 3 VI 155/19
Amtsgericht Euskirchen, 2019-10-08, 3 VI 155/19
3 VI 155/19Gericht erster Instanz08.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 3 VI 155/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-08
Aktenzeichen: 3 VI 155/19
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2019:1008.3VI155.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Erbscheinsantrag des Antragstellers zu 1) vom 14.02.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden dem Antragsteller zu 1) auferlegt.
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