Amtsgericht Euskirchen, 2019-10-08, 3 VI 155/19

3 VI 155/19Gericht erster Instanz08.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 3 VI 155/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-08

Aktenzeichen: 3 VI 155/19

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2019:1008.3VI155.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Erbscheinsantrag des Antragstellers zu 1) vom 14.02.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden dem Antragsteller zu 1) auferlegt.

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