40 F 113/17•Amtsgericht Euskirchen, 2017-07-28, 40 F 113/17
Amtsgericht Euskirchen, 2017-07-28, 40 F 113/17
40 F 113/17Gericht erster Instanz28.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 40 F 113/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-28
Aktenzeichen: 40 F 113/17
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2017:0728.40F113.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 40 F
Tenor
Der Antrag vom 24.07.2017 (bei Gericht eingegangen am 26.07.2017) auf Verlängerung der geschlossenen Unterbringung wird zurückgewiesen.
Frau Rechtsanwältin T. c. bleibt als Verfahrensbeistand bestellt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
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