Amtsgericht Euskirchen, 2017-07-28, 40 F 113/17

40 F 113/17Gericht erster Instanz28.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 40 F 113/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-28

Aktenzeichen: 40 F 113/17

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2017:0728.40F113.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 40 F

Tenor

Der Antrag vom 24.07.2017 (bei Gericht eingegangen am 26.07.2017) auf Verlängerung der geschlossenen Unterbringung wird zurückgewiesen.

Frau Rechtsanwältin T. c. bleibt als Verfahrensbeistand bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

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