Amtsgericht Euskirchen, 2015-12-10, 11 M 2492/15

11 M 2492/15Gericht erster Instanz10.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 11 M 2492/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-10

Aktenzeichen: 11 M 2492/15

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:1210.11M2492.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 11 M

Tenor

Die gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, eine gebührenfreie Ergänzung des Vermögensverzeichnisses des Schuldners vom 08.09.2015 zu veranlassen, gerichtete Erinnerung des Gläubigers vom 13.10.2015 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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