11 M 2492/15•Amtsgericht Euskirchen, 2015-12-10, 11 M 2492/15
Amtsgericht Euskirchen, 2015-12-10, 11 M 2492/15
11 M 2492/15Gericht erster Instanz10.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 11 M 2492/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-10
Aktenzeichen: 11 M 2492/15
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:1210.11M2492.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 11 M
Tenor
Die gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, eine gebührenfreie Ergänzung des Vermögensverzeichnisses des Schuldners vom 08.09.2015 zu veranlassen, gerichtete Erinnerung des Gläubigers vom 13.10.2015 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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