33 C 95/13•Amtsgericht Euskirchen, 2014-01-23, 33 C 95/13
Amtsgericht Euskirchen, 2014-01-23, 33 C 95/13
33 C 95/13Gericht erster Instanz23.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 33 C 95/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: 33 C 95/13
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2014:0123.33C95.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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