Amtsgericht Euskirchen, 2013-03-08, 27 C 276/12

27 C 276/12Gericht erster Instanz08.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 27 C 276/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-08

Aktenzeichen: 27 C 276/12

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2013:0308.27C276.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27 Zivilabteilung

Tenor

hat das Amtsgericht Euskirchenauf die mündliche Verhandlung vom 15.02.2013durch die Richterin am Amtsgericht L.für Recht erkannt:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.