4 C 702/11•Amtsgericht Euskirchen, 2012-03-26, 4 C 702/11
Amtsgericht Euskirchen, 2012-03-26, 4 C 702/11
4 C 702/11Gericht erster Instanz26.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 4 C 702/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-26
Aktenzeichen: 4 C 702/11
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2012:0326.4C702.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4 C
Tenor
1.)
Die Klage wird abgewiesen.
2.)
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.)
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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