Amtsgericht Euskirchen, 2011-11-23, 13 C 335/11

13 C 335/11Gericht erster Instanz23.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 13 C 335/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-23

Aktenzeichen: 13 C 335/11

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:1123.13C335.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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