Amtsgericht Euskirchen, 2011-10-04, 17 C 388/11

17 C 388/11Gericht erster Instanz04.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 388/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-04

Aktenzeichen: 17 C 388/11

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:1004.17C388.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.688,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 30 %, die Beklagte 70 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.