17 C 388/11•Amtsgericht Euskirchen, 2011-10-04, 17 C 388/11
Amtsgericht Euskirchen, 2011-10-04, 17 C 388/11
17 C 388/11Gericht erster Instanz04.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 17 C 388/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-04
Aktenzeichen: 17 C 388/11
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:1004.17C388.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.688,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 30 %, die Beklagte 70 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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