Amtsgericht Euskirchen, 2011-08-12, 17 C 88/11

17 C 88/11Gericht erster Instanz12.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 88/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-12

Aktenzeichen: 17 C 88/11

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0812.17C88.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.652,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 31 %, die Beklagt 69 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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