015 K 093/08•Amtsgericht Euskirchen, 2011-07-04, 015 K 093/08
Amtsgericht Euskirchen, 2011-07-04, 015 K 093/08
015 K 093/08Gericht erster Instanz04.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 015 K 093/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-04
Aktenzeichen: 015 K 093/08
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0704.015K093.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsversteigerungsabteilung
Tenor
wird der sofortigen Beschwerde der Schuldner gegen den Zuschlagsbeschluss vom 07.06.2011 nicht abgeholfen.
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